Auf die richtige Farbe kommt es an!
GRUNDFARBE
Jedes Columbusrad hat eine Grundfarbe, diese ist in der Regel schwarz.
MANUFAKTURFARBE
Ohne Aufpreis kann eine der zwölf Manufakturfarben gewählt werden - entweder matt oder glänzend.
RAL SONDERFARBE
Sie wollen Ihr Fahrrad ganz individuell?
Dann wählen Sie gegen Aufpreis aus den über 200 RAL Sonderfarben Ihre Lieblingsfarbe aus!
Columbus Manufaktur
COLUMBUS MANUFAKTURRAD
Jedes Columbus Manufakturfahrrad ist ein Einzelstück nach Ihren Vorgaben, denn nur Sie wissen, was Ihr Fahrrad können muss. Daher bauen wir für Sie Ihr Columbus nach Ihren Wünschen. Unser Online-Konfigurator zeigt Ihnen die Möglichkeiten, die Ihnen Columbus bietet. Über 30 verschiedene Rahmenmodelle in vielen Rahmenhöhen können Sie mit über 1.800 verschiedenen Komponenten kombinieren – da kann einem die Wahl schon mal etwas schwer fallen!
Aber wir helfen Ihnen: jedes Columbus Modell hat eine Grundausstattung. Diese ist von unserem Produktmanagement vorausgewählt und bildet in ihrer Zusammensetzung ein stimmiges Fahrrad. Sie können jetzt Farbe, Schaltung, Bereifung, Beleuchtung, Griffe, Sattel, Gepäckträger u.v.m. individualisieren. Oder Sie lassen Ihr Fahrrad zum E-Bike ausrüsten! Den Möglichkeiten sind kaum Grenzen gesetzt.
Columbus Manufakturfahrräder gibt es nur im Fachhandel: Über eine Händlersuche wählen Sie Ihren Wunschhändler aus, bestellen Ihr Fahrrad und holen es dort auch ab.
Noch ein Wort zu unserer Produktpalette: sie umfasst nahezu alle Einsatzbereiche: E-Bikes, Trekkingräder - vom Alu- Light bis zum hochwertigen CrMo Rahmen - bequeme City-, formschöne Nostalgie-, Retro-Tourensport-, sowie auch Kinder- und Kompakt-Räder.COLUMBUS MANUFAKTURFARBEN
GARANTIE
Ein Columbus Manufakturfahrrad ist ein Qualitätsprodukt aus Deutschland. Auf alle Columbus Manufakturfahrräder erhalten Sie 2 Jahre Garantie auf Rahmenbruch.
Ein Kaufbeleg mit Datum ist für die Garantieforderung notwendig. Die Garantiezusage bezieht sich nur auf den Erstbesitzer und ist nicht übertragbar. Alle Garantieleistungen können nur von einem Columbus Fachhändler erbracht werden. Unsere Garantie gilt für Komplettfahrräder, die bei einem Partnerhändler von uns fachmännisch montiert worden sind. Die Garantie erlischt, wenn das Fahrrad fehlerhaft repariert, nicht bestimmungsgemäß gebraucht, unzureichend gewartet oder umgebaut wurde.Garantieverlängerung öffnen Bei der Registrierung Ihres Produkts auf dem unten stehendem Formular innerhalb von drei Monaten ab Kaufdatum (wie auf dem Kaufbeleg angegeben) erhalten Sie eine Garantieverlängerung auf 5 Jahre für Ihren Columbus Rahmen.
Die 5 Jahre Garantie ist eine freiwillige Garantie der BBF Bike GmbH, bei der Sie Ihr Fahrzeug innerhalb von drei Monaten nach dem Kauf (entscheidend ist das Kaufdatum) registrieren müssen, um diese zu erhalten.
Hier sind die wichtigsten Bedingungen und zusätzlichen Hinweise der erweiterten 5 Jahre Garantie:
• Sie sind Endverbraucher in der Europäischen Union
• Sie registrieren sich innerhalb von 3 Monaten nach dem Kauf.
• Sie haben Ihr Fahrzeug bei einem registrierten Columbus Fachhändler in der Europäischen Union gekauft
• Sie sind Erstkäufer (die Garantie ist nicht übertragbar).
• Die Garantie gilt nicht für Schäden durch unsachgemäßen bzw. nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch
• Die Garantie gilt nicht für Schäden durch Sturz, Sprünge oder Überbeanspruchungen anderer Art.
• Bei einem erforderlichen Ersatz des Rahmens ersetzen wir diesen nach Verfügbarkeit in der gleichen Farbe, behalten uns jedoch bei Nichtverfügbarkeit Ersatz in anderer Farbe vor.
• Weitergehenden Leistungen wie z.B. die Kosten für Montage und Transport sind nicht von der Garantieleistung gedeckt. Diese Kosten sind außerhalb des Rahmens unserer freiwilligen Garantie vom Kunden zu tragen.
• Abschließend senden Sie das vollständig ausgefüllte Formular inklusive ihres Kaufbelegs zu folgender E-Mail Adresse registrierung@columbus-bikes.deGEWÄHRLEISTUNGSBEDINGUNGEN
Die Gewährleistungsdauer auf die Produkte beträgt 24 Monate ab der Übergabe der Ware an den Käufer.
mehr Infos öffnen Der Käufer ist verpflichtet, erkennbare Fehler/ Mängel unverzüglich, unter Vorlage der Originalrechnung und des vollständig ausgefüllten Fahrradpasses und unter Angabe einer genauen Fehlerbeschreibung und der vermuteten Ursache bei der Verkaufsstelle, bei der das Fahrzeug gekauft wurde, anzuzeigen. Die Frist soll ab Kenntnis oder im Falle der Unkenntnis ab dem Zeitpunkt beginnen, ab welchem unter gewöhnlichen Umständen Kenntnis vom Mangel hätte erlangt werden können.
Eine Gewährleistung gilt nur für Neufahrzeuge und den ersten (1.) Eigentümer und kann nicht übertragen werden.
Dem Käufer ist bekannt, dass Fahrradteile der natürlichen Abnutzung (Verschleiß) durch Gebrauch unterliegen. Abnutzungs- bzw. Verschleißerscheinungen dieser Fahrradteile stellen keine Fehler / Mängel dar und sind deshalb von der Gewährleistung ausgeschlossen. Zu den Fahrradteilen, die einer natürlichen Abnutzung unterliegen, gehören unter anderem:
• Kette bzw. Zahnriemen
• Zahnkränze, Kettenräder, Schaltungsrollen
• Lagerungen (z.B. Innenlager, Steuersatz)
• Schaltungs- und Bremszüge bzw. hydraulische Leitungen
• Bremsbeläge
• Felgen
• Bereifung
• Beleuchtung
• Griffe
• Lackierung/Dekor
• Batterien (beim Pedelec bzw. S-Pedelec)
Dem Käufer ist bekannt, dass eine bestimmungsgemäß Nutzung nur dann fehlerfrei erfolgen kann, wenn das Fahrzeug gemäß den vorliegenden Bedienungsanleitungen behandelt, gewartet und gepflegt wird. Werden diese Vorgaben der Bedienungsanleitung nicht ausnahmslos beachtet und umgesetzt, dann steht der Hersteller für Fehler/ Mängel, die als Folge hiervon evtl. auftreten, nicht ein, d. h. eine Gewährleistung besteht insoweit nicht.
Dem Käufer ist bekannt, dass nach Übergabe evtl. auftretende Beschädigungen, gleich welcher Art, die nicht auf einen Fehler / Mangel, sondern auf andere Umstände zurückzuführen sind, u. a. auf unsachgemäße Behandlung, wie Stoß, Sturz usw., oder auf äußere Einwirkung (z.B. Verfärbung der Lackierung oder Anodisieren durch UV-Strahlung), unsachgemäßen Zusammenbau oder Tuning (insbesondere Pedelecs und S-Pedelecs), nicht der Gewährleistung unterliegen.
Im Gewährleistungsfall wird der Hersteller den Artikel gemäß den Vorschriften des Gewährleistungsrechts reparieren bzw. ersetzen. Darüberhinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Im Falle eines Austauschs wird der Hersteller ein möglichst ähnliches Produkt anbieten, sofern das Originalprodukt nicht verfügbar ist. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Lieferung eines Originalprodukts und auf Austausch nicht mehr kompatibler Komponenten.
Bitte bewahren Sie die Kaufbeleg auf, da das Kaufdatum als Beginn der Gewährleistungszeit gilt.